FAQ’s -
Mobile Halteverbotszonen
immer wieder gestellte Fragen + was ist zu beachten
1. Wer übernimmt den Genehmigungsantrag für eine Halteverbotszone?
- Die behördliche Genehmigung wird von HVZ-Küster für Sie beantragt.
2. Wie viel Vorlaufzeit benötigt die Bestellung einer Halteverbotszone?
- Die Beantragung sollte mindestens 7 Werktage vor Wirksamkeit der Halteverbotszone erfolgen.
Die Schilder dürfen erst nach Anordnung durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde und
mindestens 72 Stunden bzw. 3 volle Kalendertage vor Gültigkeit aufgestellt werden.
3. Wo wird die Halteverbotszone genau platziert?
- Die Halteverbotszone wird, soweit möglich, direkt am gewünschten Standort eingerichtet. Wenn dies
nicht möglich ist, suchen wir einen geeigneten Alternativstandort. In komplexen Situationen können wir
auch Vor-Ort-Besichtigungen durchführen.
4. Welche Ausmaße kann eine Halteverbotszone maximal haben?
- Eine Halteverbotsstrecke kann zwischen 5 m und 120 m betragen und, falls notwendig, auch
beidseitig eingerichtet werden. Für längere Distanzen ist eine Einzelanordnung erforderlich, die
eine längere Bearbeitungszeit benötigt.
5. Wer kümmert sich um die Einrichtung und den Abbau der Halteverbotszone?
- HVZ-Küster übernimmt die gesamte Einrichtung und den Abbau der Halteverbotszone.
6. Welche Dokumente erhalte ich nach dem Beantragen einer Halteverbotszone?
- Nach der Einrichtung sendet HVZ-Küster Ihnen die Genehmigung und das Aufstellungsprotokoll
per E-Mail zu.
7. Was ist zu tun, wenn die Halteverbotszone nicht beachtet wird?
- Kontaktieren Sie das zuständige Ordnungsamt oder die Polizei, jedoch nicht über den Notruf.
Halten Sie die von HVZ-Küster bereitgestellten Dokumente und einen gültigen Personalausweis
bereit.
8. Wer trägt die Kosten für das Abschleppen eines Fahrzeugs?
- Der Halter des Fahrzeugs trägt die Kosten, wenn ein Fahrzeug innerhalb der Gültigkeit der
Halteverbotszone abgeschleppt werden muss.
9. Wie sollte ich vorgehen, wenn die Halteverbotszone entfernt oder verschoben wurde?
- Informieren Sie uns umgehend, vorzugsweise telefonisch. Senden Sie uns, wenn möglich, Bilder
der aktuellen Situation.
10. Wo kann eine Halteverbotszone eingerichtet werden?
- HVZ-Küster kann im gesamten Berliner Stadtgebiet eine Halteverbotszone für Sie beantragen
und aufstellen. Im Berliner Randgebiet (Brandenburg) auf Anfrage.
11. Haben Sie weitere Fragen?
- Für weitere Fragen stehen Ihnen unsere Hotlines zur Verfügung: 0175-2535457